Heimkehrer

Deutsche, die kriegsgefangen oder verschleppt waren und nach dem 8. 5. 1945 unmittelbar nach der Entlassung ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet oder in West-Berlin genommen haben. Das H.gesetz sieht Massnahmen zur Eingliederung vor.

Das Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer sah Leistungen zum Ausgleich von Nachteilen an Heimkehrer aus dem 2. Weltkrieg vor. Das HeimkehrerG wurde mit Wirkung ab 1. 1. 1993 aufgehoben (BGBl. 1991 I 2317).




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