Indikationenlösung

Die in den alten Bundesländern geltende Regelung der Abtreibung, wonach diese auch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nicht in die freie Entscheidung der Schwangeren gestellt wird, sondern nur dann straffrei bleibt, wenn bestimmte Voraussetzungen (Indikationen) vorliegen. Man unterscheidet dabei die sog. medizinischen Indikationen, die vorliegen, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren darstellt oder wenn zu befürchten ist, daß das Kind unheilbar geschädigt sein wird, und die sog. sozialen Indikationen, die vorliegen, wenn die Schwangerschaft auf einer Vergewaltigung beruht oder wenn zu befürchten ist, daß die Schwangere durch die Schwangerschaft in eine Notlage geraten werde. Wegen der Einzelheiten Abtreibung. Die Indikationenlösung ist seit ihrem Inkrafttreten umstritten. Da demnächst eine Neuregelung der Abtreibung für das gesamte Bundesgebiet erfolgen muß, wird mit ihrer Vereinfachung, möglicherweise auch mit ihrer Aufhebung zugunsten der in der früheren DDR bereits geltenden Fristenlösung gerechnet.




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