Inkrafttreten der Gesetze

Bundesgesetze treten mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist, es sei denn, dass der Tag des Inkrafttretens besonders bestimmt ist, Art. 82 Abs. 2 GG. Gesetzgebungsverfahren.

Ist das Gesetzgebungsverfahren mit Verkündung des Gesetzes abgeschlossen, so kann das Gesetz in Kraft treten, d. h. seine normative Wirkung äußern. Der Zeitpunkt des I. richtet sich in erster Linie nach dem Gesetz selbst; es kann und soll den Tag des I. bestimmen. Fehlt eine solche Regelung, so treten nach Art. 82 II 2 GG Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes mit dem 14. Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das BGBl. ausgegeben worden ist. Ähnliche subsidiäre Regelungen (z. T. Frist 1 oder 7 Tg.) finden sich in den meisten Landesverfassungen. S. a. Rückwirkung von Gesetzen.




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