Innenbereich

ist der im räumlichen Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegende (beplanter I.) oder einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil bildende (unbeplanter I.) Teil eines Gemeindegebiets. Er steht im Gegensatz zum Außenbereich. Im I. darf entsprechend dem Bebauungsplan oder hilfsweise der bestehenden Bebauung gebaut werden. Lit.: Scharnier, E., Das Bebauungsrecht im unbeplanten Innenbereich, 1992




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