innerdeutscher Handel

früher Interzonenhandel. Innerdeutscher Handel wurde bis 1990 der Austausch von Waren, Dienstleistungen und Zahlungsmitteln zwischen der BRD und der ehemaligen DDR genannt. Er wurde aufgrund einer Verrechnungsbasis zwischen den beiden Zentralbanken der Länder abgewickelt. Probleme bei den Zahlungen von Importen durch die DDR und politische Faktoren führten zur Gewährung eines sog. Swings durch die Bundesrepublik Deutschland.




Vorheriger Fachbegriff: Innerbetrieblicher Schadensausgleich | Nächster Fachbegriff: Innerdienstliche Anordnung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen