Instanzenweg
Auch: Instanzenzug Vorgeschriebene Reihenfolge der zur Entscheidung bzw. Nachprüfung einer
Entscheidung in einer Rechtssache zuständigen Gerichte oder Behörden (I. in Straf- und Zivilsachen ).
ist der vorgeschriebene Gang durch die zuständigen Instanzen (Stellen).
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