Jagd- und Schonzeiten

Jagdbeschränkungen.

Nach den Grundsätzen der Hege und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Landeskultur werden durch RechtsVO des BMELV für die jagdbaren Tiere Zeiten bestimmt, in denen die Jagd auf sie ausgeübt werden darf (Jagdzeiten). Außerhalb der Jagdzeiten sind die jagdbaren Tiere mit der Jagd zu verschonen (Schonzeiten; § 22 BJagdG; VO v. 2. 4. 1977, BGBl. I 531, m. Änd.).




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