Job-AQTIV-Gesetz

Das sog. Job-AQTIV-Gesetz, das am 1. 1. 2002 in Kraft getreten ist, modifizierte das bis zu diesen Zeitpunkt geltende Recht der Arbeitsförderung nach dem SGB III in zahlreichen Punkten, um Arbeitslosigkeit ( Arbeitslosengeld) besser als in der Vergangenheit entgegenwirken zu können. Neu eingeführt wurden u. a. der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen, die stärkere Einbeziehung Dritter in die Vermittlung von Ausbildungsuchenden und Arbeitsuchenden und die Gewährung von Einstellungszuschüssen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung. S. a. Hartz-Gesetze.




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