Kausalhaftung

bedeutet das Einstehenmüssen für einen Schaden, den der Ersatzpflichtige nicht verschuldet, sondern lediglich verursacht hat. Sie ist an sich eine Ausnahme im geltenden Recht; gleichwohl spielt sie in ihrem wichtigsten Anwendungsbereich, der Gefährdungshaftung, eine immer grössere Rolle. Allerdings ist auch die Gefährdungshaftung insofern keine ganz reine K., weil ein verursachter Schaden dann nicht zu ersetzen ist, wenn er nicht mit der spezifischen Sach- oder Betriebsgefahr, für welche die Haftung normiert wurde, im Zusammenhang steht. Beispiel: der Kraftfahrzeughalter haftet nicht, wenn der Schaden durch ein "unabwendbares Ereignis" verursacht worden ist, § 7 StVG.




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