Kognitives Ermessen

ist ein Ermessen, das sich nicht auf die Handlungsfreiheit der Verwaltung bezieht (z.B.: Eine Genehmigung kann erteilt werden ...), sondern auf die Unterordnung eines Tatbestandes unter einen unbestimmten Rechtsbegriff (z.B.: Die Polizei kann die erforderlichen Massnahmen ergreifen; dem kognitiven E. der Polizei unterliegt insoweit die sachverständige Beurteilung, welche Massnahme "erforderlich" ist).

Ermessen.




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