Kollision

(lat.: collisio = Zusammenstoß); das Zusammentreffen und Widerstreiten verschiedener Rechtsordnungen (z.B. bei Ehen mit einem Ausländer die Eherechtsvorschriften zweier Staaten).

das Zusammentreffen verschiedener Rechtsordnungen bei Vorliegen eines einzigen Lebenssachverhaltes, z. B. der Ehe zwischen Angehörigen zweier Staaten; geregelt wird sie durch innerstaatliche Kollisionsnormen, die i.d.R. von einem bestimmten Merkmal des Sachverhalts, z. B. der Staatsangehörigkeit des Ehemannes, die anzuwendende Rechtsordnung ableiten. Internationales Recht.

Zusammenstoß




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