Konversion

Umdeutung; im Wertpapierrecht einseitige Änderung der Anleihebedingungen, meist Änderung des Zinssatzes.

Umwendung, Umdeutung Lit.: Krampe, C., Die Konversion des Rechtsgeschäfts, 1980

Umdeutung.

bedeutet im bürgerlichen Recht so viel wie Umdeutung (Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, 3). Im Wertpapierrecht versteht man unter K. die Änderung der Zahlungsbedingungen (Umschuldung), insbes. bei Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen).




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