Künstlersozialabgabe

ist eine Umlage der einschlägigen Unternehmen (Verlage, Konzertagenturen usw.) für die Künstlersozialversicherung. Sie bemisst sich nach einem durch Rechtsverordnung vom BMin für Gesundheit und Soziale Sicherung festgesetzten Vomhundertsatz der gezahlten Entgelte (§§ 23 ff. KSVG).




Vorheriger Fachbegriff: Künstlername | Nächster Fachbegriff: Künstlersozialkasse


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen