Landeszentralbank

Bundesbank.

(§ 8 BBankG) ist die Hauptverwaltungsbehörde der Deutschen Bundesbank in einem Bundesland. Sie ist eine Bundesbehörde. Der L. ist das Geschäft mit dem Land und mit den öffentlichen Verwaltungen im Land sowie mit den Kreditinstituten des Landes Vorbehalten. Lit.: Marsh, D., Die Bundesbank, 1992; 50 Jahre Landeszentralbank, 1998




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