Legitimität
(lat.: legitimus = rechtmäßig, gesetzmäßig); die Rechtfertigung des Staates durch höhere Werte und Grundsätze im Unterschied zur formellen Gesetzmäßigkeit (Legalität). In e. w. S. die Übereinstimmung eines Verhaltens oder Zustandes mit einer behaupteten Wertordnung.
Rechtmässigkeit; politisch versteht man unter L. die Rechtfertigung von Staat und Staatsgewalt durch höhere Werte, z.B. L. des demokratischen Staates durch den Willen des Volkes.
([F.] Gesetzmäßigkeit, Rechtmäßigkeit) ist die Rechtfertigung des Staates durch inhaltliche Werte bzw. in einem weiteren Sinn die Übereinstimmung eines Verhaltens oder Zustands mit einer behaupteten Wertordnung. Lit.: Gosau, T., Demokratie und Regieren in der Europäischen Union, 2004
Legalität.
Vorheriger Fachbegriff: Legitimierung | Nächster Fachbegriff: Lehen