Lichthupe

Warnzeichen. Unter einer Lichthupe versteht man die technische Möglichkeit, durch kurzes Aufleuchtenlassen der Scheinwerfer (Fernlicht) andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, so beispielsweise den Gegenverkehr vor riskantem Überholen außerhalb geschlossener Ortschaft. Mißbräuchliche Benutzung ist verboten.

als L. bezeichnet man die Abgabe von Leuchtzeichen durch kurzes Aufblenden der Scheinwerfer; L. darf betätigen, wer ausserhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet fühlt (§ 16 StrassenverkehrsO).




Vorheriger Fachbegriff: Lichtbildvorlage | Nächster Fachbegriff: Lichtspieltheater


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen