Magna Charta

(lat. = Grosser Freiheitsbrief), englisches Staatsgrundgesetz vom Jahre 1215, in dem König Johann ohne Land dem Adel verschiedene Freiheitsrechte zubilligen musste. Als Vorläufer der englischen Verfassung übte sie nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der englischen Ständeverfassung sowie des englischen Parlaments aus. U. a. räumte sie ein Widerstandsrecht ein und ordnete die Rechtspflege.




Vorheriger Fachbegriff: Magistratsverfassung | Nächster Fachbegriff: Magna Charta Libertatum


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen