Markscheider

der im bergbaulichen Vermessungsdienst tätige Ingenieur. Die Grenzlinie eines verliehenen Grubenfeldes ist die Markscheide. Landesgesetze können das Gewerbe des Markscheiders konzessionspflichtig machen (z.B. preussische Markscheider-Ordnung).

ist die Bezeichnung für bergrechtlich anerkannte Vermessungsingenieure; s. Vermessungswesen.




Vorheriger Fachbegriff: Markierungsvertrag | Nächster Fachbegriff: Markt


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen