Masseanspruch

ein Anspruch, der vom Konkursverwalter (Konkurs) aus der Konkursmasse vor allen Konkursforderungen, auch den bevorrechtigen (Konkursvorrecht), zu erfüllen ist. Er umfasst Massekosten und Masseschulden.

(Masseverbindlichkeit) Massegläubiger.

Insolvenzmasse.




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