Maßregel

der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB) ist (insbesondere) im Strafrecht die staatliche Maßnahme, die dem Schutz der Allgemeinheit und des Täters gegen eine Gefahr (des Rückfalls) dient. Sie steht im zweispurigen System des Strafgesetzbuchs neben der Strafe und unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB). Sie kommt auch gegen eine schuldunfähige Person in Betracht. Einzelne Maßregeln sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung, die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie das Berufsverbot. Lit.: Müller-Christmann, B., Die Maßregeln der Besserung und Sicherung, JuS 1990, 801; Volckart, B., Maßregelvollzug, 6. A. 2002; Maßregelvollzugsrecht, hg. v. Kammeier, H., 2. A. 2002; Lindemann, M., Die Sanktionierung unbotmäßigen Patientenverhaltens, 2004




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