Mehraufwands-Wintergeld

Das Mehrarbeits-Wintergeld gehört zusammen mit den Zuschuss-Wintergeld (Wintergeld) zu den Maßnahmen der (Arbeitsförderung nach dem SGB III, die das (Saison-Kurzarbeitergeld, das durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung eingeführt worden ist, ergänzen sollen.

Mehraufwands-Wintergeld wird in Höhe von 1,00 EUR für jede in die Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar geleistete Arbeitsstunde an Arbeitnehmer gewährt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Berücksichtigungsfähig sind im Dezember bis zu 90, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitstunden (§ 175 a III SGB III).




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