Menschliches Versagen

Der Begriff „menschliches Versagen“ entstammt der Unfallursachen-Forschung. Er bedeutet, daß in einer bestimmten -statistisch wird das zu erfassen versucht - Anzahl von Fällen nicht (allein) äußere Umstände (wie z. B. die Beschaffenheit der Straße) zu einem Unfall geführt haben, sondern eine Fehlleistung des Fahrers. Häufig wird dieser Begriff allerdings als Schlagwort in dem Sinne verstanden, daß „menschliches Versagen“ Schuldlosigkeit, mangelnde Vorwerfbarkeit, höhere Gewalt bedeute. Das ist nur in seltenen Ausnahmefällen richtig, meistens wäre eben dieses Versagen bei gehöriger, zumutbarer Sorgfalt (Selbstbeobachtung und Aufmerksamkeit insbesondere) vermeidbar und wird daher rechtlich als Fahrlässigkeit gewertet, die Strafe oder Bußgeld zur Folge hat.




Vorheriger Fachbegriff: Menschenwürde | Nächster Fachbegriff: Menschlichkeitsverbrechen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen