Mietpreisbindung

besteht in der BRD nach dem stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft nur noch für den sozialen Wohnungsbau. Darüber hinaus gilt lediglich in Berlin, Hamburg, München (Stadt und Landkreis) übergangsweise eine M. für Altbauwohnungen, sofern sie nicht 6 oder mehr Wohnräume einschliesslich Küche haben. In Berlin sind dazu noch die bis 31.12.1949 fertiggestellten Wohnungen preisgebunden. Bei den übrigen Wohnungen ist die Miete frei vereinbar (Marktmiete), mit gewissen Einschränkungen beim steuerbegünstigten Wohnungsbau. Grundmiete, Sammelheizung.




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