Mörder

wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen vorsätzlich tötet (vgl. auch Mord, Totschlag).

(§211 II StGB) ist der aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen vorsätzlich tötende Mensch. Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Lit.: Gerkan, O. v., Niedrige Beweggründe als Mordmerkmal, 1998




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