Nachrichtendienst

Jeder Staat unterhält Nachrichtendienste zur Auskundschaftung von Vorgängen im Ausland. In der BRD zählen zu den Nachrichtendiensten im weiteren Sinn auch die Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes. Jede Verbindung mit einem ausl. Nachrichtendienst wird in der BRD bestraft; a. Staatsgefährdung, Wehrstrafrecht, landesverräterische Agententätigkeit.
landesverräterischer, Agententätigkeit; militärischer N. Wehrstrafrecht. S. a. Nachrichtendienste.




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