Nebenabreden

mündliche Nebenabreden.

sind Vereinbarungen in einem Vertrag, die sich nicht auf die wesentlichen Punkte des Vertrages beziehen. Beim Kaufvertrag z.B. können sich N. auf Art u. Zeitpunkt der Lieferung beziehen, während die Einigung über Ware und Preis einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Ist eine N., die nach der Erklärung auch nur einer Partei regelungsbedürftig war, nicht getroffen worden, so ist im Zweifel der ganze Vertrag nicht geschlossen (Dissens).




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