Nebenrecht

ist das neben einem Hauptrecht bestehende zweitrangige Recht. Nebenpflicht




Vorheriger Fachbegriff: Nebenpflicht | Nächster Fachbegriff: Nebenrechte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen