Normativsystem

Die Entstehung einer juristischen Person kann von einer staatlichen Genehmigung abhängig gemacht werden (Konzessionsystem), sie kann aber auch in der Weise gesetzlich geregelt sein, dass bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Mindestanforderungen die juristische Person ohne staatliche Mitwirkung zur Entstehung gelangt (Normativsystem). Das N. gilt z.B. für die Entstehung der juristischen Personen des Handelsrechts; a. Aktiengesellschaft, GmbH.

juristische Person (1 b).




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