Notaufnahme

die Aufnahme von aus der DDR oder dem Sowjetsektor von Berlin in die Bundesrepublik oder nach Berlin geflüchteten Deutschen. Erfordert eine Erlaubnis, die zu erteilen ist, wenn sich jemand durch die Flucht einer unverschuldeten, politisch bedingten Zwangslage entzogen hat. Darüber wird in den Durchgangslagern in Gießen und Berlin-Marienfelde entschieden, wo auch die Unterbringung, Verteilung und Betreuung geregelt werden.

von Flüchtlingen und Aussiedlern aus der DDR; Verfahren geregelt im Gesetz. Im weiteren Sinn jede vorläufige Aufnahme von Flüchtlingen, Verfolgten und Aussiedlern.




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