Optionsrecht

Insbesondere im Rahmen von Miet- und Kaufverträgen werden Optionsrechte vereinbart. Sie geben demjenigen, zu dessen Gunsten die Option wirken soll, die Möglichkeit, durch eine Erklärung einen Kaufvertrag oder eine Mietvertragsverlängerung zu erreichen. Bei Mietverhältnissen kommen die Optionsrechte vorwiegend im Rahmen gewerblicher Mieten vor. Der Vermieter vereinbart mit dem Mieter z.B. einen 5- Jahres-Vertrag, räumt ihm aber die Möglichkeit bereits bei
Vertragsschluss ein, in 5 Jahren zu erklären, er möchte das Mietverhältnis um weitere 5 Jahre verlängern. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, meist innerhalb einer bestimmten Frist vor Vertragsablauf, zu erklären, ob er von seinem Optionsrecht, der Mietvertragsverlängerung, Gebrauch machen will oder nicht.
Im Rahmen des Kaufrechts, vor allem bei Grundstücken und Häusern, ist es möglich, dass der Verkäufer dem Käufer ein ähnliches Optionsrecht einräumt. Zum Beispiel soll der Käufer erst die Möglichkeit haben, festzustellen, ob er die Finanzierung des Kaufpreises tatsächlich erreichen kann. Gleichzeitig soll er jedoch gesichert sein, dass er dann auch wirklich das Grundstück oder das Haus erhält. Der Verkäufer kann ihm nun eine Option bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einräumen, bis zu dem er die Finanzierung geklärt und von sich aus einseitig dem Kaufvertrag zustimmen kann. Während der Dauer des Optionsrechtes verpflichtet sich der Verkäufer, mit keinem anderen einen Vertrag abzuschliessen.

(= Option), durch Gesetz oder Rechtsgeschäft begründetes Anwartschaftsrecht, das dem Berechtigten die Möglichkeit gibt, durch einseitige Erklärung eine bestimmte Rechtsstellung zu erwerben. Im Staats- und Völkerrecht insbes. O. für bestimmte Personen oder Personengruppen, denen freigestellt wird, für eine von mehreren Staatsangehörigkeiten zu optieren (z.B. Gebietsänderungen). Im Zivilrecht wird das O. meist durch Optionsvertrag begründet (z.B. Ankaufsrecht, Vormietrecht). Der Optionsvertrag bedarf derselben Form (Formvorschriften) wie der nach Ausübung des O.s zu schliessende endgültige Vertrag.




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