ordnungsbehördliche Verordnung

(Polizeiverordnung, Gefahrenabwehrverordnung, Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) Polizeirecht: Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage der Polizei- oder Ordnungsbehördengesetze ergehen und Gebote oder Verbote enthalten, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind. Sie unterscheiden sich von den Verfügungen zur Gefahrenabwehr durch ihren generell-abstrakten Charakter. Schwierig ist die Abgrenzung zum Verwaltungsakt aber dann, wenn sich eine Verfügung an eine Mehrzahl noch nicht bestimmter Personen richtet. Der MEPolG sieht eine Ermächtigungsgrundlage für derartige Verordnungen nicht vor. Dennoch kennen nahezu alle Bundesländer derartige Verordnungsermächtigungen.




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