parlamentarisches Regierungssystem

auch Parlamentarismus; bedeutet nicht nur das Vorhandensein eines Parlaments oder dessen maßgebliche Beteiligung an der Staatsgewalt, sondern die verfassungsmäßige Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des Parlaments. Besteht in der Bundesrepublik Deutschland; die Abhängigkeit der Regierung ist jedoch dadurch begrenzt, daß das Parlament sein Mißtrauen nur dem Bundeskanzler aussprechen kann, und auch das nur durch ein konstruktives Mißtrauensvotum. P.R. steht im Gegensatz zur Präsidialverfassung, wo der Präsident vom Volk gewählt wird und dem Parlament nicht verantwortlich ist (z.B. USA).

ist eine Regierungsform des demokratisch verfassten Staates, in der die Regierung im Unterschied zum Präsidialsystem vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist. Das Grundgesetz lockert die Abhängigkeit der Bundesregierung vom Bundestag dadurch, dass der Bundeskanzler nur durch ein sog. konstruktives Misstrauensvotum abgewählt werden kann.

bedeutet nicht das bloße Vorhandensein eines Parlaments (Volksvertretung) oder dessen maßgebliche Beteiligung an der Staatsgewalt, sondern die verfassungsmäßige Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des Parlaments, das ein gewisses Übergewicht gegenüber der vollziehenden Gewalt besitzt. Diese bleibt zwar entsprechend dem Grundsatz der Gewaltentrennung in ihren Entscheidungen grundsätzlich frei, ist in ihrer Existenz aber vom Vertrauen des Parlaments abhängig. In der BRep. ist diese Abhängigkeit dadurch gelockert, dass der Bundeskanzler nicht durch ein einfaches, sondern nur durch ein sog. konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden kann (s. a. Vertrauensfrage). Das p. R. ist die regelmäßige, aber nicht unbedingt notwendige Regierungsform der Demokratie; in einer Präsidialdemokratie (z. B. in den USA) ist die Spitze der vollziehenden Gewalt - jedenfalls rechtlich - nicht vom Vertrauen der Volksvertretung abhängig.




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