Pflichtschenkung

eine Schenkung, durch die einer sittlichen Pflicht entsprochen wird (Beispiel: Schenkung an in Not geratenen Bruder). Ebenso wie die Anstandsschenkungen unterliegen P.en nicht der Rückforderung und dem Widerruf (§ 543 BGB).

unentgeltliche Zuwendung, durch die einer sittlichen Pflicht entsprochen wird (vgl. § 2330 BGB). Anstandsschenkung

Schenkung (a. E.).




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