Politische Anschauungen

gehören zu den Merkmalen, derentwegen niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf (Art. 3 III). Politisch im Sinne dieses besonderen Gleichheitssatzes sind alle Überzeugungen, die sich auf die Gestaltung von Staat und Gesellschaft beziehen. Das ausdrückliche Diskriminierungsverbot ist freilich nicht isoliert, sondern im Kontext der verfassten streitbaren Demokratie auszulegen. Folglich geht es nicht an, die freiheitliche demokratische Grundordnung ihren Feinden durch Einräumung von Regierungsapparats zum Kreis der politischen Beamten gehören, wird durch Gesetz bestimmt. Auf Bundesebene sind dies z.B. Staatssekretäre, Ministerialdirektoren und Diplomaten in gehobener Position.




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