polizeieigene kriminaltechnische Untersuchungsstellen

, Abk. KTU werden bei den Kriminalhauptstellen (KHSt), den Landeskriminalämtern (LKÄ), beim Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA) unterhalten; diese Aufteilung erfolgt unter der Zielstellung, häufige und einfache Untersuchungen möglichst flächendeckend zu ermöglichen und/oder seltene, komplizierte und methodisch aufwändige Untersuchungen zentral durchzuführen. Als flächendeckende Einrichtung nehmen die KHSt mit ihren KTU eine Doppelfunktion wahr; einerseits sind sie Labor und führen Untersuchungen durch, andererseits sind sie Prüfstelle für Untersuchungsmaterial, was einem LKA, dem BKA oder ZKA zur Begutachtung übersandt werden soll. Welche Untersuchungen die LKÄ durchführen, wird von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der LKA und des BKA (AG Kripo) festgelegt. Die kriminaltechnische Untersuchungsstelle des BKA betreibt ständige Forschung und führt komplizierte Untersuchungen im Rahmen von Strafverfahren durch.




Vorheriger Fachbegriff: Polizeibehörden | Nächster Fachbegriff: Polizeifestigkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen