Postmortale Vollmacht

ist eine V., die aufschiebend bedingt durch den Tod des Vollmachtgebers (§ 158 I BGB) erteilt wird. Sie gelangt also erst mit dem Todesfall zur Entstehung. Von den Erben des Vollmachtgebers kann sie jederzeit widerrufen werden.

Vollmacht auf den Todesfall.

Vollmacht.




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