Prozessbevollmächtigter

ist die (prozessfähige und postulationsfähige) Person, der Prozessvollmacht erteilt ist. Lit.: Bergerfurth, B., Der Anwaltszwang und seine Ausnahmen, 2. A. 1988

gewillkürter Vertreter einer Partei im Prozess, der im Namen der Partei handelt und dem Prozessvollmacht verliehen wurde. Im Anwaltsprozess kann Prozessbevollmächtigter nur ein Rechtsanwalt sein, im Parteiprozess jede Person, die Prozessfähigkeit besitzt.

ist die Person, der Prozessvollmacht erteilt ist. Der P. muss prozessfähig und postulationsfähig sein, um die Partei wirksam vertreten zu können. Grundsätzlich kann also jede prozessfähige Person P. sein, soweit sie postulationsfähig ist. Berufsmäßige P. sind Rechtsanwälte und Prozessagenten. Vom P. zu unterscheiden ist der Beistand.

Person, der Prozeßvollmacht erteilt ist.

Im Anwaltsprozeß: nur beim Prozeßgericht zugelassene Rechtsanwälte.

Im Parteiprozeß: auch alle anderen Personen, soweit sie in eigener Person wirksam verhandeln können (geschäftsmäßiges Auftreten in der mündlichen Verhandlung ist jedoch nur den besonders zugelassenen sog. Prozeßagenten gestattet).

III. Im Strafprozeß: Verteidiger.




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