Prüfungsordnung

(§16 HRG) ist im Verwaltungsrecht die (einer staatlichen Genehmigung bedürftige) Satzung einer Hochschule (für Universitätsprüfungen wie z.B. Promotion) oder das staatliche Gesetz bzw. die staatliche Rechtsverordnung (für staatliche Prüfungen wie z. B. die erste juristische Staatsprüfung), welche die für eine bestimmte Prüfung geltenden Rechtssätze festlegen.




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