Prüfungsverband

(ältere Bezeichnung: Revisionsverband) ist ein eingetragener Verein, dem durch Bundeswirtschaftsminister oder Landeswirtschaftsminister das Recht zur Prüfung von Genossenschaften verliehen ist. Jede Genossenschaft muss einem P. angehören (Anschlusszwang). Aufgabe: Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Geschäftsführung der angeschlossenen Genossenschaften, vor allem durch regelmässige Pflichtprüfung. Mitwirkung bei bestimmten Beschlüssen. Beratende Stimme in der Generalversammlung der Genossenschaft. Rechtsgrundlage: §§ 53 bis 64c des GenossenschaftsG.es.

(genossenschaftlicher) ist ein eingetragener Verein, dessen Aufgabe darin besteht, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Geschäftsführung der ihm als Mitglieder angehörenden Genossenschaften zu prüfen und ihre gemeinsamen Interessen wahrzunehmen. Aufgaben und Verfassung der P.e sind in den §§ 53-64 c GenG geregelt.




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