Pseudonym

(griech.: pseudo = falsch, unecht, vorgetäuscht; önyma = Name); häufig von Künstlern und Schriftstellern angenommener Deckname. Das P. genießt denselben rechtlichen Schutz wie der Name.

(griech.), Deckname, z. B. Künstlername (wie Rembrandt, der eigentlich R. Harmensz van Rijn hiess), unter dem jemand in der Öffentlichkeit auftritt und sich oft "einen Namen macht". Der Gebrauch eines P.s ist zulässig, jedoch mit einer Einschränkung: gegenüber Behörden muss, wenn schon das P. gebraucht wird, auch der bürgerliche Name zugesetzt werden. Die Eheschliessung ist nur unter dem bürgerlichen Namen zulässig. Das P. besitzt als Name den gleichen Namensschutz wie der bürgerliche Name (Namensverletzung). Das nötige schutzwürdige Interesse ist immer schon dann gegeben, wenn das P. eine gewisse Verbreitung erlangt hat. Name.

Namensrecht.

([N.] falscher Name) ist im Privatrecht der vielfach von Künstlern verwandte Deckname (Name i.S.v. § 12 BGB). Lit.: Weigand, J., Pseudonyme, 3. A. 2000; Scherer, H., Das Pseudonym, 2002

Namensrecht.




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