Rationalisierungskartelle

sind Horizontalvereinbarungen, die der Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge dienen. Ihre Freistellung vom allgemeinen Verbot von Kartellen war bis zum 30. 6. 2005 in § 5 I GWB a. F. gesondert geregelt. Nunmehr gelten die allgemeinen Grundsätze der Freistellung im Kartellrecht.




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