Rechtschreibung

1.
Die R. in Deutschland wurde erstmals 1901 durch Beschlüsse der Staatlichen Orthographiekonferenz vereinheitlicht, die 1902 vom BR für verbindlich erklärt und 1955 mit den zwischenzeitlichen Änderungen von der Kultusministerkonferenz als Grundlage für den Unterricht an Schulen bestätigt wurden.

2.
Mit der Wiener Absichtserklärung vom 1. 7. 1996 (BAnz. Nr. 205 a) beschlossen die BRep. Deutschland und ihre Länder sowie Belgien, Italien, Liechtenstein, Österreich, Rumänien, die Schweiz und Ungarn, die von der Wiener Orthographiekonferenz 1994 vorgeschlagene neue R. innerhalb der Bereiche, für die sie die Regelungskompetenz haben, umzusetzen. Die neue R. wurde als verbindliche Grundlage für den Unterricht an Schulen seit Mitte 1998 eingeführt und sollte ab 1. 8. 2005 verbindlich sein. Zur Umsetzung im Rahmen der Schulordnung wurden Verwaltungsvorschriften erlassen. Für die Amts- und Gesetzessprache sind die neuen Regeln grundsätzlich seit 1. 8. 1999 verbindlich. Die Reform der R. war in Deutschland Gegenstand teilweise heftiger Kritik. Am 8. 10. 2004 beschlossen die Ministerpräsidenten der deutschen Länder, dass die neue R. termingerecht eingeführt werden solle, aber ein „Rat für deutsche R.“ noch vor dem 1. 10. 2005 Verbesserungsvorschläge machen solle. Erst am 2. 3. 2006 stimmte die Kultusministerkonferenz den ergänzenden Empfehlungen des Rats für deutsche R. zu; die Ministerpräsidenten der deutschen Länder bestätigten den Beschluss am 30. 3. 2006. Danach ist die modifizierte R. in der Fassung der im Jahre 2006 bestätigten Empfehlungen verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen deutschen Schulen. Bis zum 31. 7. 2007 wurden überholte Schreibweisen nicht als Fehler markiert und bewertet. Außerhalb des staatlichen Bereiches und insbes. der Schule haben die Beschlüsse vom 2. und 30. 3. 2006 keine Bindungswirkung. Die Kultusministerkonferenz hofft, dass auch die bisher kritisch eingestellten Teile der Öffentlichkeit die Umsetzung der Empfehlungen des Rats für deutsche R. als Konsensangebot verstehen und die jetzt gültigen Regeln und Schreibweisen übernehmen. Insbesondere appelliert die Kultusministerkonferenz an alle Verlage und Publikationsorgane, sich den neuen Regeln im Interesse der Einheitlichkeit der deutschen R. anzuschließen.

3.
Das BVerfG hat entschieden, dass die Einführung der neuen R. an den Schulen Angelegenheit der Länder ist, keiner Regelung durch den Gesetzgeber bedarf und Rechte der Eltern nicht verletzt (NJW 1998, 2515); umgekehrt besteht kein Anspruch auf Unterrichtung nach den neuen Regeln (NJW 1999, 3477).




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