Rechtspflegeministerium

nennt man ein Ministerium, das für die Verwaltung mehrerer oder aller Gerichtsbarkeiten zuständig ist (Justizministerium). Diese Zusammenfassung soll die richterliche Unabhängigkeit stärken, indem sie die Gerichte von der Verwaltung löst, deren Akte sie zu überprüfen haben (Beseitigung der „Hausgerichtsbarkeiten“). Gegenwärtig sind das Bundesjustizministerium (für die Gerichte des Bundes) und die meisten Landesjustizministerien (für die Gerichte der Länder) R., aber in unterschiedlicher Ausgestaltung sehr häufig unter Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Justizministerien als echte R. für alle Gerichtsbarkeiten und damit auch für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig.




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