Rechtsvereinfachung

umfasst alle Bestrebungen, den vorhandenen Normenbestand zu reduzieren und die bestehenden Vorschriften einfacher und klarer zu fassen. Trotz verschiedener Ansätze auf Landes- und Bundesebene sind entsprechende Bemühungen bislang weitgehend erfolglos geblieben. S. a. Deregulierung; Rechtsbereinigung; Rechtsetzung.




Vorheriger Fachbegriff: Rechtsträgerprinzip | Nächster Fachbegriff: Rechtsvereinheitlichung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen