res in transitu

Sachen, die bestimmungsgemäß ihren Lageort wechseln (z.B. Transportmittel). Die grundsätzlich sachenrechtliche Anknüpfung an die lex rei sitae ist für diese Gegenstände problematisch, da der Wechsel des Lageortes jeweils zu einem Statutenwechsel führt. Daher wird teilweise die Geltung der lex rei sitae infrage gestellt. Der Gesetzgeber hat dieser Auffassung durch Schaffung einer besonderen Anknüpfungsnorm in Art. 45 EGBGB und der Ausweichklausel in Art. 46 EGBGB teilweise Rechnung getragen.




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