Rheinbund

nannte sich eine Fürstenkonföderation, die von 1658-1668 bestanden hat, später ebenso der - historisch bedeutsamere - im Jahre 1806 von 16 Reichsfürsten unter dem Protektorat Napoleons I. gegründete Bund. Dieser war ein völkerrechtlicher Zusammenschluss selbständiger Staaten, die damit aus dem Reich ausschieden, und ein Zwischenglied zwischen dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und dem Deutschen Bund. Seine völkerrechtliche Bindung an Frankreich verpflichtete die dem R. angeschlossenen Staaten, den Franzosen im Kriegsfalle Truppen zur Verfügung zu stellen; hiervon hat Frankreich wiederholt Gebrauch gemacht. Mit dem Niedergang Napoleons I. löste sich der R. 1813 auf.




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