Schauprozess

ein Gerichtsverfahren, das zu propagandistischen Zwecken bestimmt ist. In Deutschland waren Schauprozesse vor 1945 die Verfahren vor dem Volksgerichtshof, in der UdSSR die sog. Säuberungsprozesse der 30er Jahre. Sch. dient i.d.R. der Ausschaltung od. Beseitigung missliebiger Personen, aber meist auch zugleich der Einschüchterung der Bevölkerung.




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