Schlichtungsstelle

Es gibt zahlreiche Rechtsgebiete, in denen ein besonderes Schlichtungsverfahren vorgesehen ist, bevor der Gang zu ordentlichen Gerichten angetreten werden kann. Unabhängig davon gibt es im Arbeitsvertragsrecht eine besondere »Schlichtungsmöglichkeit«. Dabei geht es um Streitigkeiten zwischen den Arbeitnehmerorganisationen einerseits und meist Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite, manchmal einzelnen Arbeitgebern.Gestritten wird dabei über kollektivvertragliche Regelungen, vorwiegend Tarifverträge. Die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist nach den Grundsätzen unseres Rechts weitestgehend den sogenannten tariffähigen Verbänden überlassen. Im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes können Arbeitsbedingungen zwischen dem Arbeitgeber und den Betriebs- oder Personalräten geregelt werden. Kommt eine Einigung nicht zustande, können sich die Beteiligten an besondere Schlichtungsstellen wenden. Eine Zwangs-
Schlichtung von Staats wegen wird nach unserem Recht weitestgehend als verfassungswidrig angesehen. Die Zwangsschlichtung oder staatlichen Schlichtung hat mit den Schlichtungsstellen bei den Arbeitsgerichten für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nichts zu tun.

Schlichtungsrecht.




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