Schriftsatzkündigung

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die versteckt in einem Schriftsatz ausgesprochen wird. Eine solche Schriftsatzkündigung erfolgt häufig in Schriftsätzen während des Streites über eine frühere Kündigung. Aufgrund der versteckten Erklärung im Schriftsatz birgt sie besonders die Gefahr, nicht rechtzeitig innerhalb der Klagefrist angegriffen zu werden.




Vorheriger Fachbegriff: Schriftsatz, vorbereitender | Nächster Fachbegriff: Schriftwechsel im Strafvollzug


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen