Schuldersetzung

(Novation, Schuldumwandlung, Schuldumschaffung), die vertragsmässige Aufhebung einer bestehenden Schuld durch Begründung einer neuen an ihre Stelle tretende Schuld. Sie hat keine grosse praktische Bedeutung, da mit der alten Schuld auch alle Sicherungsrechte, wie z. B. Pfandrechte, erlöschen, was i.d.R. den Interessen der Parteien nicht entspricht. Lediglich beim Saldoanerkenntnis spielt sie eine Rolle: dieses Anerkenntnis ersetzt die bisherigen Schuldverhältnisse. Hier bleiben nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 356 HGB die ursprünglichen Sicherungsrechte bestehen.

Novation.

Vertrag (5).




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